ÜBER UNS
Als Spezialist für Kalksandstein-Mauerwerk bieten wir Planern und Anwendern kompetente Beratung und Unterstützung. Druch sorgfältige Auswahl unserer Lieferanten und engste Zusammenarbeit garantieren wir einwandfreie Produkte- und Lieferqualität.
Wir organisieren zusammen mit dem Baumaterialhändler die pünkliche Belieferung der Baustelle ab den Herstellerwerken Hard Ag Volketswil und HKS Hunziker Kalksandstein AG in Brugg.
Sämtliches Zubehör zu Kalksandstein-Mauerwerk (Sichtbetonstürze, Maueranker etc.) und auftragsbezogene Bauteile wie verblendete Stürze, Fensterbänke u.a. liefern wir fachgerecht zu unseren offerierten Preisen ab weiteren Produzenten.
PREISE KALKSANDSTEIN UND ZUBEHÖR
Die nachfolgend aufgeführten Preise verstehen sich ab den Produktionswerken Hard und HKS.
Bei Abholung wird keine Abholvergütung gewährt. Bei gewünschter Zufuhr wird die Baustelle in der Regel ab dem nächstgelegenen Lieferwerk bedient. Falls aus organisatorischen Gründen eine Lieferung ab dem weiter gelegenen Werk erfolgen muss, wird der Transport mit der näheren Distanz abgerechnet. Für die Lieferung auf die Baustelle kommt der in de rPreisliste distanzabhängige Transportzuschlag nach Zonen (siehe Karte) zur Anwendung.
Änderungen im Produktepreis oder im Transportzuschlag bleiben jederzeit vorbehalten. Eine schriftliche Offerte unsererseits bleibt 3 Monate nach Erstellung gültig.
Auf allen aufgeführten Preisen und Transportzuschlägen wird die Mehrwertsteuer separat ausgewiesen und zusätzlich belastet.
LIEFERMENGEN KALKSANDSTEINE
Die aufgeführten Transportzuschläge basieren auf einem Ladegewicht von mindestens 15 Tonnen pro Lieferschein. Kleinere Mengen werden vorzugsweise ab dem Lager Ihres Bau-materialhändlers bezogen.
TRANSPORTZUSCHLÄGE KALKSANDSTEINE
Die nach Zonendistanz aufgeführten Transportzuschläge gelten für Lieferungen ab 15 Tonnen und unter der Voraussetzung, dass mit Anhängerzügen (Aufliegern) gut zugefahren werden kann. Für Mindermengen werden pro Lieferschein (Baustellenablad) folgende Pauschalzuschläge zu den normalen Transportzuschlägen verrechnet:
| bis 5 Tonnen |
Fr. 280.– |
| ab 5 bis 10 Tonnen |
Fr. 230.– |
| ab 10 bis 15 Tonnen |
Fr. 180.– |
Zufuhr mit Solofahrzeug (13 To)
und Umlad |
Fr. 200.- |
Unsere Transportzuschläge basieren auf einem durchschnittlichen Dieselpreis von Fr. 1.75/Liter. Abweichungen von mehr als 10% werden separat vergütet respektive zusätzlich belastet.
Der Ablad erfolgt normalerweise bauseits. Muss auf Wunsch des
Empfängers mit dem Lastwagenkran zugefahren und abgeladen
werden, erfolgt die Verrechnung des Ablades mit mindestens Fr. 15.– pro
Tonne. Wurde die Lieferung mit Lastwagenkran bestellt,
wird dieser auch dann verrechnet, wenn er beim Ablad nicht gebraucht
wurde (Farhzeugdisposition und geringere Ladekapazität).
Für Wartezeiten über 1 Std. werden pro weitere 1/2
Std. je Fr. 70.– verrechnet.
Alle weiteren Dienstleistungen wie Zufuhr / Umlad mit Solofahrzeug,
Gewichtsbeschränkungen, Spezialkrane, Versetzarbeiten mit
dem Lastwagenkran etc. werden nach Aufwand belastet. Es empfiehlt
sich, für solche Spezialfälle vorgängig eine Offerte
einzuholen.
Im Kanton Graubünden und anderen Berggebieten gelten die
Zonentransportzuschläge bis Normalbahnstation (Hauptort,
Hauptstrasse, Tal). Die Bergzuschläge werden separat berechnet
und können bei uns nach Ortschaft angefragt werden.
ANGEBROCHENE PALETTEN
Bei Bezug (auch Abholung) von nicht ganzen Palett-Einheiten wird für das Umpacken ein Zuschlag von Fr. 40.– pro Palett erhoben.
SPEZIALVERPACKUNGEN
Spezialverpackungen für besondere Transporte (z.B. per Helikopter) werden nach Arbeits- und Materialaufwand verrechnet.
GEBINDE
Für die von uns gelieferten Euro-Paletten (ohne Pressspanklötze!) werden Fr. 18.– pro Stück in Rechnung gestellt. Bei Retournierung in einwandfreiem Zustand vergüten wir Fr. 14.– pro Stück. Paletten mit Pressspanklötzen und andere defekten Paletten werden auch nicht zur Entsorgung angenommen. Müssen die Paletten auf Aufforderung des Kunden (Bauunternehmer, Baumaterialhandel) separat auf der Baustelle oder dem Händlerlager abgeholt werden, verrechnen wir den durch uns durchgeführten Transport mit Fr. 3.– pro Palett.
Andere Gebinde und Hilfsmittel (z.B. Kanthölzer) werden mit der Warenlieferung verrechnet und nach ordnungsgemässer Rückgabe zum gleichen Preis gutgeschrieben.
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RETOUREN KALKSANDSTEINE UND ZUBEHÖR
Gelieferte Ware wird nur dann zurückgenommen, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand in der Originalverpackung befindet und in vorliegender Preisliste aufgeführt ist.
Angebrochene oder lose Pakete werden nicht zurückgenommen. Für Umtriebe bei Retouren wird ein Unkostenbeitrag von mindestens 35% des Bruttoverkaufpreises zuzüglich allfällig gewährter Rabatte in Abzug gebracht. Die aus Retouren entstandenen Transport- und Umladekosten werden nach Aufwand zusätzlich in Abzug gebracht resp. belastet. Defekte Waren und Retouren unter Fr. 100.– werden nicht vergütet.
Für Produkte und Dienstleistungen, die auftragsbezogen produziert / bereitgestellt wurden, besteht eine Abnahmeverpflichtung für die ganze vereinbarte Menge (z.B. Farbige Kalksandsteine, verblendete Stürze, andere auftragsbezogene Bauteile wie Betonstürze, Fensterbänke).
REKLAMATIONEN/BEANSTANDUNGEN
Beanstandungen bezüglich Produktart, Menge, sichtbare Qualitätsmängel etc. sind bei der Übernahme der Ware einzubringen. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheines, beim Abholen durch den Transporteur oder Chauffeur, bei Lieferung auf die Baustelle durch den Polier, wird der einwandfreie Empfang der Ware bestätigt. Nachträglich erfolgte Beanstandungen für sichtbare Mängel können nur dann akzeptiert werden, wenn der Mangel durch die Verpackung verdeckt war. Bei Transportschäden sind die notwendigen Vorbehalte vor dem Ablad anzubringen. Bei Bahntransport ist eine bahnamtliche Tatbestandesaufnahme zu verlangen. Bei Strassentransport ist der Transporteur für den Schaden verantwortich zu machen und das Lieferwerk unverzüglich zu benachrichtigen.
GARANTIE UND HAFTUNG
Sofern unsere Angebote nichts anderes enthalten, gelten die Bestimmungen und Normen des Schweizerischen Ingenieur und Architektenvereins sowie die Bestimmungen des Schweizerisches Obligationenrechts. Erweist sich eine Lieferung bei der Abnahme als schadhaft, besteht Anspruch auf vollwertigen Ersatz. Ist die beanstandete Ware bereits eingebaut, kann nur bei verdeckten Mängeln ein Schadenersatz geltend gemacht werden.
Farbdifferenzen, Verfärbungen und Ausblühungen – wie sie in jedem kalk- oder zementgebundenen Produkt vorkommen können, bilden keinen Grund für Beanstandungen. Bei der Verarbeitung sind unsere Hinweise zu beachten.
GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen ist stets der Sitz des betreffenden Produktionswerkes.
Für Zahlungen und alle übrigen gegenseitigen Verpflichtungen ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der BASAG BAUSTOFF HANDELS AG in Brugg.
FAKTURIERUNG/ZAHLUNGSKONDITIONEN
Die Verrechnung der Lieferung auf die Baustelle resp. an den Bauunternehmer oder Architekten erfolgt ausschliesslich über den gewünschten Baumaterialhändler.
Es gelten seine Verkaufsbedingungen und Zahlungskonditionen.
Unsere Beratungs- und Fakturierungsstelle steht Ihnen während den Bürozeiten gerne zur Verfügung:
Fon 056 444 25 25
Fax 056 444 25 26
www.ks-basag.ch
info@ks-basag.ch
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